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Barrierefreies Portal – am besten von Anfang an
Wird eine Webseite erstellt oder einem Relaunch unterzogen, empfiehlt es sich, das Thema Barrierefreiheit von Anfang an zu berücksichtigen. Soll eine Webseite nachträglich auf Barrierefreiheit umgerüstet werden, ist der Aufwand vergleichsweise hoch und auch zeitintensiv, da nachträglich in die Programmierung eingegriffen werden muss.
Bei der Programmierung von barrierefreien Webseiten oder Portalen ist sowohl Erfahrung als auch Kompetenz gefragt, da das Thema sehr umfangreich ist.
Richtlinien für barrierefreie Software
Richtlinie für barrierefreie Software ist die umfangreiche Verordnung der BITV Bundesstelle für Informationstechnik. Sie trat am 22. September 2011 in Kraft. Die Verordnung BITV stützt sich auf die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Die Verordnung gilt für alle öffentlich zugänglichen Webseiten der Bundesverwaltung und ist Richtlinie zur praktischen Umsetzung von Barrierefreiheit bei Webseiten und Webanwendungen.
Die 12 Richtlinien sind untergliedert in 4 Prinzipien:
Beispiel: Barrierefreie Navigation
Mit der sogenannten Tastatur-Navigation können alle Elemente, die auf einer Webseite sonst mit der Maus angeklickt werden können, mit der Tab-Taste angesteuert und mit Enter bestätigt werden. Dies umfasst alle Menüpunkte, Icons, Bilder, Videos, Textpassagen, Kontaktelemente wie Anrufen, Formulare, etc. Dabei muss berücksichtigt werden, dass der User jederzeit nachvollziehen kann, wo er sich gerade befindet, denn der Mauspfeil wird ja nicht genutzt. Elemente, Icons etc., die eine bestimmte Farbe haben, müssen bei der Auswahl gegebenenfalls Farben mit höheren Kontrasten erhalten, damit farbenblinde Personen diese besser wahrnehmen können.
Beispiel: barrierefreies Logo
Auf den meisten Webseiten ist es üblich, dass mit dem Anklicken des Logos auf dem gleichen Tab die Startseite geladen wird. Was die meisten User unterbewusst schon vor dem Anklicken erwarten, muss dem Screenreader erst mitgegeben werden.
Ein Logo, das auf der Webseite überwiegend oben links platziert ist, erhält also eine Screenreader-only Information. In diesem Fall, dass es sich um einen Link handelt, mit dem man „Zurück zum Seitenanfang“ navigiert wird.
Beispiel: Barrierefreier Button
Personen mit Seheinschränkungen nutzen häufig Screenreader. Diese können dem Webseitenbesucher alle Inhalte einer Webseite vorlesen. Damit dies funktioniert, muss man bereits bei der Programmierung allen relevanten Elementen sr-only (Screenreader-only) Tags mitgeben. Stellen wir uns einen Button vor, auf dem steht „Mehr Infos hier“. Als sehende Person erkennt man schnell, was beim Anklicken passiert. Doch sieht man es nicht, muss es durch den Screenreader möglichst detailliert beschrieben werden.
Aktion: Was passiert? Wird etwas geöffnet oder geschlossen? Wird ein Dokument heruntergeladen? Wenn ja, wie heißt dieses Dokument und welches Format und Größe hat es? Wird ein Video abgespielt, wenn ja, wie lange geht dieses?
Links: Wohin führt der Link exakt? Wird der Link in einem neuen Tab geöffnet? Wird man automatisch zu einer bestimmten Sprungmarke geleitet?
Barrierefreiheit & Personalisierung
Eine Möglichkeit, die Barrierefreiheit im Internet zu verbessern, besteht darin, Personalisierungstechnologien zu nutzen. Personalisierung ermöglicht es, digitale Inhalte und Dienste an die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Nutzerinnen und Nutzer anzupassen. So können beispielsweise Farbschemata, Schriftgrößen und Kontraste an die Sehfähigkeit angepasst werden oder Sprachausgaben für Nutzerinnen und Nutzer mit Hörbeeinträchtigungen bereitgestellt werden. Weiterhin dürfen Nutzer zur Erfüllung ihrer Aufgaben relevante Funktionen und Dienste des Intranets individuell ein- oder ausblenden. Der Anwender kann sich somit einen personalisierten, virtuellen Arbeitsplatz selbstständig einrichten.
Personalisierung kann auch dazu beitragen, Barrieren abzubauen, die durch kognitive Einschränkungen entstehen. Beispielsweise können komplexe Sprach- oder Schreibstile vereinfacht oder Texte in leicht verständlicher Sprache bereitgestellt werden. Darüber hinaus können personalisierte Empfehlungen und Navigationsoptionen dazu beitragen, dass Nutzerinnen und Nutzer schneller und effektiver auf die Inhalte zugreifen können, die für sie relevant sind.
Insgesamt bietet die Personalisierung eine vielversprechende Möglichkeit, die Barrierefreiheit im Internet zu verbessern und die Inklusion aller Nutzerinnen und Nutzer zu fördern. Allerdings müssen bei der Umsetzung auch Datenschutz- und Privatsphäre-Aspekte berücksichtigt werden, um eine ungewollte Diskriminierung oder Ausgrenzung zu vermeiden.
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comundus ist seit Juni 2022 auf der offiziellen BITV Test Website gelistet. Mit der Finalisierung des technischen Website Relaunches der Landesbank Nordrhein-Westfalen (NRW.BANK) und dessen offiziellem BITV Test erhielten wir die begehrte Platzierung. Damit ist auch öffentlich die Leistungsfähigkeit von comundus in BITV Themen belegt.
Alle gelisteten Agenturen & Dienstleister sind in einem BIK BITV-Test oder einem BIK WCAG-Test als BITV- bzw. WCAG-konform bewertet worden. Um ein transparentes Auswahlverfahren zu gewährleisten, sind die Prüfberichte von jedem Eintrag aus direkt verlinkt: Alle Einzelbewertungen können so nachvollzogen werden.
In mehreren Projekten haben wir Internetseiten für unsere Kunden nach den BITV-Kriterien realisiert. Als Open Source IT-Dienstleister empfehlen wir Ihnen hierbei als Lösung für Ihr Intranet die Software Liferay oder OpenCms. Zwei moderne Java-Systeme, die die Anforderungen an Kollaboration, CMS, DMS und mobile Business erfüllen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist Barrierefreiheit auf Websites und warum ist sie wichtig?
Was sind die Vorteile einer barrierefreien Website für mein Unternehmen?
Welche Anpassungen sind für Nutzerinnen und Nutzer mit verschiedenen Beeinträchtigungen notwendig?
Welche Gesetze und Richtlinien gibt es für die Barrierefreiheit von Websites?
Welche technischen Aspekte müssen bei der Erstellung einer barrierefreien Website berücksichtigt werden?
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Website mit assistiven Technologien wie Screenreadern kompatibel ist?
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