Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Oktober 2019 nach Anruf des Bundesgerichtshofs (BGH) zu umstrittenen Fragen des Datenschutzes Klarheit geschaffen (Urt. v. 1.10.2019, Az. C-673/17). Zurück am BGH fiel das Urteil am 28.05.2020 in Anlehnung an das Urteil vor dem EuGH aus.
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